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Leasing-Bestimmungen in Tschechien


Die Leasingbedingungen sind im Einkommenssteuergesetz § 24 Absätze 4 und 5 geregelt.

Finance Leasing liegt vor, wenn
  • die Leasinglaufzeit länger als 20% der Abschreibungsdauer, mindestens jedoch 3 Jahre beträgt
  • nach Ende der Leasinglaufzeit der Verkauf des Leasingobjektes an den Leasingnehmer zu einem Preis erfolgt, der nicht höher als der nach linearer Abschreibung ermittelte Restbuchwert ist und
  • der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach dem Kauf in sein Betriebsvermögen einbezieht.

Operate Leasing ist nicht explizit geregelt und unterliegt der Vertragsfreiheit. Wird das Leasingobjekt zum Ende der Vertragszeit an den Leasingnehmer verkauft, so darf der Preis nicht niedriger als der nach linearer Abschreibung ermittelte Restbuchwert sein.


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